Reiseversicherung

Der passende Reiseschutz ist wichtig, deshalb empfehlen wir Ihnen, eine gute Reiseversicherung abzuschließen. Als Mindestschutz empfehlen wir eine Reiserücktrittskostenversicherung, die im Falle einer Stornierung die anfallenden Stornokosten (je nach Tarif mit oder ohne Eigenbeteiligung) übernimmt. Vielleicht sehen Sie sich zu einem Reiserücktritt oder Reiseabbruch gezwungen – Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer Reise. Häufig fallen nach der Buchung Stornokosten an. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich gegen dieses Risiko abzusichern und eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sollten Sie z.B. wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder auch wegen erheblichen Schadens an Ihrem Eigentum die Reise nicht antreten können, übernimmt diese Versicherung die anfallenden Stornokosten. Sollten Sie während der Reise dazu gezwungen sein, diese abzubrechen, erstattet die Reiseabbruchversicherung die nicht genutzten Leistungen für die restlichen Urlaubstage.

Informationspflicht für Reiseveranstalter bezüglich der Vermittlung von Reiseversicherungen:

Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb) // Reiseveranstalter: MK Reisen und Service GmbH, Fechinger Weg 11, 12683 Berlin, Geschäftsführer: Martin Kaule.

Wir vermitteln Reiseversicherungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Beschwerde- und Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten mit dem Versicherungsvermittler:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 000, Fax: 0800 3699 000
beschwerde@versicherungsombudsmann.de | www.versicherungsombudsmann.de

Hinweise:

  1. Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 30 Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen werden.
  2. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
  3. Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.

Kosten bei Reiserücktritt – Stornierungskosten?

Wie hoch die Stornierungskosten bei Reiserücktritt sind, hängt immer davon ab, wie knapp vor dem Reiseantritt die Reise storniert wird. Es gilt: Je näher am Reiseantritt, desto höher die anfallenden Stornierungskosten der Reise. Wenn Sie rechtzeitig eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen, brauchen Sie sich darüber jedoch keine Sorgen zu machen, denn Sie bekommen die vertraglich geregelten Stornierungskosten erstattet, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe von der Reise zurücktreten.

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Buchungsprozess. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Tarifbeschreibungen und die Versicherungsbedingungen (AGB) der HanseMerkur Reiseversicherung AG.

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